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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Makler verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers zu erfüllen und fachgerecht zu bearbeiten. Der Auftraggeber teilt dem Makler seine Vorstellungen von dem gesuchten Objekt mit und informiert ihn entsprechend, falls der Makler nicht weiter tätig werden braucht.
- Der Makler erhält für den Nachweis oder die Vermittlung von Vertragsabschlußmöglichkeiten eine Provision zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Die Höhe der Provision ist im konkreten Angebot ausgewiesen.
- Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und sofort zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt bei Abschluss des Hauptvertrages mit abweichendem Inhalt, falls die wirtschaftliche Identität des Vertrages gewahrt bleibt. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 9 % zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
- Sollte dem Auftraggeber das Angebot bereits bekannt sein, ist er verpflichtet, dies dem Makler unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Informationen und in jedem Fall vor dem ersten Besichtigungstermin schriftlich anzuzeigen und die Quelle zu benennen. Teilt der Auftraggeber seine Vorkenntnis nicht oder nicht rechtzeitig mit, haftet er für den daraus entstehenden Schaden des Maklers.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss des Hauptvertrages in Kenntnis zu setzen und die tatsächliche Höhe des Kaufpreises mitzuteilen.
- Sämtliche dem Auftraggeber mitgeteilten Informationen sind vertraulich und für den Auftraggeber persönlich bestimmt. Dem Auftraggeber ist es nicht erlaubt, diese Informationen an Dritte weiterzugeben. Andernfalls haftet er – neben weiteren möglichen Schadenersatzansprüchen – im Falle des Vertragsabschlusses durch den Dritten mindestens in Höhe der entgangenen Provision. Sollte aufgrund der Weitergabe der Informationen ein Hauptvertrag mit einem Familienangehörigen, einer verbundenen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der der Auftraggeber beteiligt ist, zustande kommen, ist der Auftraggeber weiter verpflichtet, die Provision zu zahlen.
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- Dem Makler ist es gestattet, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
- Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
- Bei Maklerverträgen mit Kaufleuten ist München Erfüllungsort und Gerichtsstand.Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von RAUF REAL ESTATE. Tipp-, Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.